Fälligkeit am Donnerstag, 10.12.2020
Ablauf der Schonfrist: Montag, 14.12.2020
*) Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Hinweis: Die Abgabe-Schonfrist bei der Lohn- und Kirchensteuer sowie der Umsatzsteuer ist abgeschafft.
Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt bei Lohn- und Kirchensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer sowie bei Umsatzsteuer nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.